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Sexuelle Belästigung in Familie und Beruf

  • Sexuelle Belästigung ist eine häufige Form der Gewalt gegen Frauen. Aufklärung ist hier besonders wichtig, denn Betroffene können sich rechtlich zur Wehr setzen.
  • Nach der repräsentativen Untersuchung "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" von 2004 haben insgesamt 58,2 Prozent aller befragten Frauen Situationen sexueller Belästigung erlebt, sei es in der Öffentlichkeit, im Kontext von Arbeit und Ausbildung oder im sozialen Nahraum. Zu einem vergleichbaren Ergebnis für Deutschland kommt auch die im März 2014 veröffentlichte repräsentative Studie der Europäischen Grundrechteagentur zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen in Europa.
  • Laut Studie von 2004 haben 27 Prozent aller befragten Frauen und knapp die Hälfte (49 Prozent) derjenigen, die von sexueller Belästigung betroffen waren,  Situationen von sexueller Belästigung erlebt, in denen sie sich ernsthaft bedroht fühlten oder Angst um ihre persönliche Sicherheit hatten. 9 Prozent aller befragten Frauen, die sexuelle Belästigung erlebt haben, gaben an, dass eine oder mehrere dieser Situationen auch zu einem ungewollten Geschlechtsverkehr oder zu körperlicher Gewalt geführt haben.
  • Sexuelle Belästigung ist eine häufige Erscheinungsform der Gewalt gegen Frauen. Sie reicht von weniger schwerwiegenden Formen wie Anstarren, anzügliche Bemerkungen oder Belästigungen per Telefon oder  Internet über unerwünschte sexualisierte Berührungen, sexuelle Bedrängnis bis hin zu sexualisierten körperlichen Übergriffen.
  • Je nach Form, Kontext und Ausmaß können sexuelle Belästigungen darüber hinaus auch strafbare Handlungen sein, zum Beispiel Beleidigung, sexuelle Nötigung, Nachstellung.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Ausbildung

  • Sexuelle Belästigung und sexualisierte Übergriffe kommen auch im Kontext von Arbeit und Ausbildung vor. Laut der oben genannten Studie von 2004 haben 22 Prozent aller befragten Frauen Situationen sexueller Belästigung in Arbeit, Schule oder Ausbildung seit dem 16. Lebensjahr mindestens einmal erlebt - überwiegend durch Männer.
  • Frauen sind überdurchschnittlich häufig von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen, wenn sie keine berufliche Qualifikation oder Ausbildung aufweisen, sich noch in der Probezeit befinden oder erst kurze Zeit im Betrieb sind. Tatsächlich ist in den meisten Fällen ein großes Machtgefälle zwischen Tätern und Opfern zu beobachten, besonders oft werden Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt.
  • Die betroffenen Frauen fühlen sich häufig verunsichert, abgewertet und in ihrer Würde verletzt. Konsequenzen daraus können sein: Verlust der Arbeitsmotivation, Depressionen, Angst, innere Kündigung, psychische Erkrankungen. Vielfach erleben diese Frauen negative Reaktionen, wenn sie sich an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin wenden. Deshalb verharmlosen oder verschweigen sie die sexuelle Belästigung oft aus Angst vor Verleumdung oder Arbeitsplatzverlust.

Schutz vor sexueller Belästigung

  • Gegen sexuelle Belästigungen können sich Betroffene rechtlich zur Wehr setzen: Den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz regelt das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer in Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis von sexueller Belästigung betroffen ist, hat nach dem AGG das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes oder der Dienststelle zu beschweren. Diese sind verpflichtet, Beschwerden zu prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitzuteilen.
  • Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitgeber darüber hinaus zum Schadensersatz verpflichtet.
  • Beratung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bietet unter anderen die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes. Sie informiert und berät über die aktuelle Rechtslage und zeigt Möglichkeiten auf, die eigenen Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen durchzusetzen. Auf Wunsch vermittelt die ADS Hilfesuchende an regionale Einrichtungen, die Unterstützung im konkreten Einzelfall anbieten. Außerdem bietet sie Hilfe bei der gütlichen Beilegung in Streitfällen an. Neben persönlich Betroffenen können sich auch Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und andere Interessierte bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes informieren. Die ADS will den Umgang mit den gesetzlichen Regelungen erleichtern.
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